Reisebedingungen

Reisebedingungen der Firma Schechinger-Tours

Sehr geehrte Kunden und Reisende,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Schechinger-Tours, Inhaber Walter Schechinger, nachfolgend „ST“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen sorgfältig durch!

Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

Die von ST gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
Mit der Buchung bietet der Kunde ST den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3 Werktage gebunden.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von ST zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird ST dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. ,
ST weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff.4 Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

Bezahlung

ST und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Name und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5. genannten Grund abgesagt werden kann.

Preiserhöhung, Preissenkung

ST behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern ST den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziffer 3.1.a) kann ST den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann ST vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann ST vom Kunden verlangen.
Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. Ziffer 3.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziffer 3 kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für ST verteuert hat.
ST ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziffer 3 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für ST führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von ST zu erstatten. ST darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ST tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. ST hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von ST gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von ST gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ST unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert ST den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ST, eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ST zu vertreten ist. ST kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von ST unterliegen und sich ihre Folgen auch nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
ST hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

1.1a) Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug sowie Reisen, die nicht unter die nachfolgenden Ziffern b) und c) fallen
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises;

Eigenanreise, Ferienwohnungen und -häuser / Appartements; Bus- und Bahnanreise
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

Schiffsreisen/Flusskreuzfahrten
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ST nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
ST behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ST nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist ST verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Ist ST infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat ST unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von ST durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

ST kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von ST beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
ST hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
ST ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
Ein Rücktritt von ST später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Ziffer 4.6. gilt entsprechend.

Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

Reiseunterlagen
Der Kunde hat ST oder seinen Reisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von ST mitgeteilten Frist erhält.

Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Soweit ST infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von ST vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von ST vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an ST unter der mitgeteilten Kontaktstelle von ST zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von ST bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
Der Vertreter von ST ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde ST zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von ST verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und ST können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich ST, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von ST für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.,
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
ST haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von ST ursächlich geworden ist.

Geldendmachung von Ansprüchen, Adressat, Ausschlussfristen

Ansprüche nach § 651i Abs.3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber ST geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen gebucht war. Die in § 651i Abs.3 BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird dringend empfohlen.

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

ST informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist ST verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald ST weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird ST den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird ST den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von ST oder direkt über https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von ST einzusehen.

Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

ST weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass ST nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für ST verpflichtend würde, informiert ST die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. ST weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und ST die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ST ausschließlich am Sitz von ST verklagen.
Für Klagen von ST gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ST vereinbart.

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© Urheberrechtlich geschützt: Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2019 – 2020
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Reiseveranstalter ist:
Schechinger-Tours
Vertretungsberechtigter Inhaber Walter Schechinger
Im Kloster 33
72218 Wildberg-Sulz am Eck
Tel.: 07054/5287
Fax: 07054/7804
E-Mail: info@schechingertours.de
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Reisebedingungen für Wanderreisen der Firma Schechinger-Tours

Sehr geehrte Kunden und Reisende,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Schechinger-Tours, Inhaber Walter Schechinger, nachfolgend „ST“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen sorgfältig durch!

Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

Die von ST gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
Mit der Buchung bietet der Kunde ST den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3 Werktage gebunden.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von ST zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird ST dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. ,
ST weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff.5 Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

Bezahlung

ST und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Name und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6. genannten Grund abgesagt werden kann.

Leistungen

Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen, insbesondere bei Wanderreisen, bei jedem Wetter statt.
Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung des Reisevertrages mit ST. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden so erheblich gefährdet werden, dass die Durchführung für den Kunden objektiv unzumutbar ist und, wenn die Pauschalriese hierdurch erheblich beeinträchtigt wird.
Liegen solche Verhältnisse vor Reiseantritt vor oder sind sie vor Reiseantritt objektiv zu erwarten, so hat der Kunde unter den Voraussetzungen und nach Maßgabe des § 651h Abs. 3 BGB das Recht, den Reisevertrag vor Abreise zu kündigen. In gleicher Weise hat auch ST das Recht, den Reisevertrag unter den Voraussetzungen nach Maßgabe des § 651h Abs.4 Nr.2 BGB vor Reiseantritt zu kündigen.

Preiserhöhung, Preissenkung

ST behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern ST den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziffer 4.1.a) kann ST den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann ST vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann ST vom Kunden verlangen.
Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. Ziffer 4.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziffer 4 kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für ST verteuert hat.
ST ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für ST führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von ST zu erstatten. ST darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ST tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. ST hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von ST gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von ST gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ST unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert ST den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ST, eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ST zu vertreten ist. ST kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von ST unterliegen und sich ihre Folgen auch nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
ST hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

1.1a) Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug sowie Reisen, die nicht unter die nachfolgenden Ziffern b) und c) fallen
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises;

Eigenanreise, Ferienwohnungen und -häuser / Appartements; Bus- und Bahnanreise
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

Schiffsreisen/Flusskreuzfahrten
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ST nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
ST behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ST nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist ST verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Ist ST infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat ST unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von ST durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

ST kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von ST beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
ST hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
ST ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
Ein Rücktritt von ST später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Ziffer 5.6. gilt entsprechend.

Obliegenheiten des Kunden/Reisenden; Teilnahmevoraussetzungen bei Wanderreisen

Reiseunterlagen
Der Kunde hat ST oder seinen Reisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von ST mitgeteilten Frist erhält.

Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Soweit ST infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von ST vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von ST vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an ST unter der mitgeteilten Kontaktstelle von ST zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von ST bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
Der Vertreter von ST ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde ST zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von ST verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und ST können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich ST, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

Teilnahmevoraussetzungen bei Wanderreisen
Es obliegt dem Reisenden sich vor der Buchung und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechenden Leistungen für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition und seines bergsteigerischen Könnens geeignet sind.
ST schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Kunden abgestimmte medizinische Aufklärung oder Belehrung.
ST bzw. der Reiseleiter vor Ort können Reisende bei begründeten Anzeichen, dass die Leistungen den Reisenden überfordern könnten, ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Teilnehmer sich oder andere hierdurch zu gefährden droht. In diesem Fall gelten die Regelungen der Ziffer 9.
Für den Fall, dass Kunden wegen einer nicht von ST verschuldeten Verletzung oder Erkrankung oder auf eigenen Wunsch ausscheiden oder abbrechen gelten ebenso die Regelungen der Ziffer 9.
Die Kunden sind verpflichtet, die einwandfreie technische Funktion und Sicherheit ihrer Ausrüstung vor dem Einsatz im Rahmen von reisevertraglich geschuldeten, geführten Wandertouren und anderen Angeboten von ST zu überprüfen bzw. auf eigene Kosten überprüfen zu lassen.
ST bzw. der Reiseleiter vor Ort können bei begründeten Anzeichen für das Vorliegen von technischen Mängeln an Ausrüstungsgegenständen des Kunden, den Einsatz dieser Ausrüstungsgegenstände durch den Kunden im Rahmen von reisevertraglich geschuldeten, geführten Wandertouren und anderen Angeboten untersagen.

Besondere Regelungen bei Wanderreisen

Die von ST angebotenen Wanderreisen erfolgen unter Leitung eines erfahrenen Reiseführers. Dennoch erfordern Wanderreisen ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Kunden.
Es bleibt dem Reiseführer vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände im Rahmen der ST obliegenden Fürsorge- und Verkehrssicherungspflichten abzuändern.
Zu vorgenannten unvorhergesehenen Umständen bei Wanderreisen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich extreme Wetterverhältnisse oder Rückkehr wegen Verletzung eines Teilnehmers.

Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von ST für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.,
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
ST haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von ST ursächlich geworden ist.

Geldendmachung von Ansprüchen, Adressat, Ausschlussfristen

Ansprüche nach § 651i Abs.3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber ST geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen gebucht war. Die in § 651i Abs.3 BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird dringend empfohlen.

Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

ST informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist ST verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald ST weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird ST den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird ST den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von ST oder direkt über https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von ST einzusehen.

Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

ST weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass ST nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für ST verpflichtend würde, informiert ST die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. ST weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und ST die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können ST ausschließlich am Sitz von ST verklagen.
Für Klagen von ST gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ST vereinbart.

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© Urheberrechtlich geschützt: Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2019 – 2020
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Reiseveranstalter ist:
Schechinger-Tours
Vertretungsberechtigter Inhaber Walter Schechinger
Im Kloster 33
72218 Wildberg-Sulz am Eck
Tel.: 07054/5287
Fax: 07054/7804
E-Mail: info@schechingertours.de
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Besondere Reisebedingungen für „Abenteuer Brasilien mit Schwester Eva-Maria Mönnig (Berlin)“

Wichtige Reiseinformationen:

Teilnehmerzahl: Mindestens 15 Personen. Wird diese Teilnehmerzahl nicht erreicht, werden wir Sie spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn informieren, falls wir die Reise absagen müssen.

Zahlungsmodalitäten: Der Gesamtbetrag lt. Rechnung muss bis 30 Tage vor Reisebeginn bzw. bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Erhalt der Rechnung bei uns eingehen, andernfalls übernehmen wir keine Garantie für den pünktlichen Versand der Reiseunterlagen und Abwicklung der Reise.

Einreisebestimmungen: Für deutsche Staatsbürger gelten folgende, aktuelle Einreisebestimmungen (Stand: 14.02.2020): Für die Einreise benötigen deutsche Staatsbürger kein Visum. Der Reisepass muss über noch mindestens zwei gegenüberliegende freie Seiten verfügen und bis 6 Monate nach Ausreise gültig sein.

Bitte weisen Sie uns vor Buchung darauf hin, falls Sie eine andere oder doppelte Staatsbürgerschaft haben, so dass wir Ihnen die entsprechenden Einreisebestimmungen zukommen lassen können.

Gesundheitsvorsorge: Für die Einreise nach Brasilien sind folgende Impfungen derzeit vorgeschrieben (Stand: 14.02.2020): Brasilien verlangt bei der Einreise aus Europa keinen Nachweis einer Gelbfieberimpfung.Der größte Teil Brasiliens ist inzwischen Gelbfieberendemiegebiet, so dass eine Impfung zum persönlichen Schutz dort notwendig wird.

Mobilität: Die angebotene Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Auf Verlangen stellen wir gerne genaue Informationen über eine solche Eignung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Reisenden zur Verfügung.

Reiseschutz: Wir empfehlen generell den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und einer Auslands-ReiseKrankenversicherung einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

Reisebedingungen / Rücktritt: Der Reisende kann vor Reisebeginn gegen Zahlung einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Sollten uns in Einzelfällen nicht höhere Kosten aufgrund von speziellen Vereinbarungen mit Leistungsträgern entstehen, berechnen wir Ihnen folgende Stornogebühren: bis 30 Tage vor Reisebeginn  20% bis 22 Tage vor Reisebeginn  30% bis 15 Tage vor Reisebeginn  50% bis   8 Tage vor Reisebeginn  60 % bis   4 Tage vor Reisebeginn  80 % ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 90% des Gesamtpreises

Es gelten die Bedingungen des Veranstalters.

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Miller Reisen GmbH
Millerhof 2
D-88281 Schlier

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